Vermögenswirksame Leistungen
Dein Arbeitgeber schenkt dir Geld fürs Sparen, der Staat legt sogar noch was darauf – vermögenswirksame Leistungen klingen zu schön, um wahr zu sein. Doch sie sind Bestandteil vieler Arbeitsverträge. Wie kommst du an das Extrageld und was musst du dabei beachten? Hier gibt’s die wichtigsten Informationen.
Das Wichtigste in Kürze
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind geschenktes Geld fürs Sparen. Dein Arbeitgeber zahlt einen monatlichen Betrag in eine von dir gewählte VL-Anlage und unterstützt dich so beim langfristigen Vermögensaufbau. Zusätzlich kannst du freiwillig noch einen selbst festgelegten Beitrag dazu steuern. Falls dein Lohn unter einer bestimmten Grenze liegt, gibt es vom Staat noch extra Geld obendrauf (die sogenannte Arbeitnehmersparzulage).
Welche Anlageformen und Finanzprodukte für vermögenswirksame Leistungen infrage kommen, ist gesetzlich geregelt. Ob und in welcher Höhe dein Arbeitgeber solche Leistungen anbietet, ist aber seine Sache. Die maximale Höhe vermögenswirksamer Leistungen liegt bei 40 € pro Monat. Das klingt zwar nicht viel, ist aber langfristig ein ziemlich großer Beitrag. Ohnehin gibt es bei vermögenswirksamen Leistungen überwiegend Vorteile:
- Regelmäßiges Extrageld für deinen Vermögensaufbau – praktisch ohne Aufwand
- Steht sehr vielen Menschen zu und ist gerade bei kleinem Einkommen ein dickes Plus
- Hilft dir, schon in jungen Jahren Geld anzusparen
- Perfekt für langfristige Investitionsziele wie Altersvorsorge oder Immobilienfinanzierung
Wie funktionieren vermögenswirksame Leistungen?
Hast du mit deinem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen vereinbart, solltest du als Nächstes bei einem Finanzberater deiner Wahl einen Vertrag auf deinen Namen abschließen, der sich vor dem Gesetzgeber als VL-Anlage eignet. Der monatliche Sparbetrag wird direkt vom Arbeitgeber in die VL-Anlageform investiert.
Beträgt dein zu versteuerndes Einkommen pro Jahr höchstens 40.000 € für Ledige und 80.000 € für Ehe- oder Lebensgemeinschaften, packt der Staat zusätzlich die sogenannte Arbeitnehmersparzulage obendrauf. Bei Fondsparplänen erhältst du eine Förderung von 20 % auf max. 400 € und bei Bausparverträgen, falls du Interesse an einerImmobilienfinanzierung hast, 9 % pro Jahr.
Wer bekommt vermögenswirksame Leistungen?
Die Regel ist simpel: Sobald du für jemand anderen arbeitest, kannst du vermögenswirksame Leistungen erhalten. Das gilt für:
- Angestellte und Auszubildende
- Voll- und Teilzeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer
- Beamtinnen und Beamte
- Richterinnen und Richter
- Soldatinnen und Soldaten
Als selbstständige Person bist du natürlich dein eigener Arbeitgeber und erhältst damit von niemandem zusätzliche Zahlungen. Auch in der Rente oder bei freier Mitarbeit gibt es keine vermögenswirksamen Leistungen.
Wie hoch sind vermögenswirksame Leistungen?
Ein paar Jahre arbeiten, schon hat dein Arbeitgeber über vermögenswirksame Leistungen dein Haus finanziert oder die Altersvorsorge erledigt? So einfach ist es leider nicht. Die Obergrenze für den freiwilligen Beitrag liegt bei maximal 480 € pro Jahr (40 € pro Monat) – je nach Branche und Arbeitgeber können es deutlich weniger sein.
Doch selbst kleine Beträge machen beim Geldanlegen einen großen Unterschied. Angenommen, du erhältst vom Arbeitgeber das Maximum an vermögenswirksamen Leistungen, die du in einen Fonds mit 5 % Rendite pro Jahr investierst. Du selbst legst in diesem Fonds nur ein Anfangskapital von 1.000 € an. So hättest du nach 10 Jahren dank des Zinseszinseffektes über 7.800 €. Wichtig zu wissen ist, dass dein VL-Fondssparplan aber in der Regel auf sieben Jahre (sechs Sparjahre und ein Ruhejahr) festgelegt wird. Danach kannst du entweder prämienunschädlich über das Kapital verfügen oder den Vertrag für weitere sieben Jahre automatisch weiterlaufen lassen.
Selbstverständlich solltest du selbst ebenfalls in diesen Fonds einzahlen, die Sparraten lassen sich flexibel festlegen. Packst du selbst zusätzlich 40 € pro Monat obendrauf, kommst du am Ende bei etwa 14.000 € raus. Legst du monatlich 200 € weg, freust du dich nach zehn Jahren über mehr als 38.000 €.
Solche Kalkulationen musst du nicht allein anstellen. Die OVB Finanzberatung berät dich nicht nur zum passenden Fonds. Wir helfen dir auch, deine Anlage- und Investmentstrategien auf deine Sparziele und deine Lebenssituation auszurichten.
Besonders wichtig: Mit OVB findest du heraus, ob deine bestehenden GeldanlagenVL-fähig sind oder nicht. Denn nicht alle Optionen können dafür verwendet werden.
Welche Anlagemöglichkeiten für vermögenswirksame Leistungen gibt es?
In § 2 des fünften Vermögensbildungsgesetzes findest du eine lange Aufzählung der möglichen Anlageformen für vermögenswirksame Leistungen – natürlich in bestem Juristendeutsch. Aufs Wesentliche heruntergebrochen, werden für VL-Zahlungen meist fünf Optionen vorgeschlagen:
1. Fondssparplan
2. Bausparvertrag
3. Banksparplan
4. Lebens- oder private Rentenversicherung
Diese Optionen unterscheiden sich nach ihrer möglichen Rendite und dem damit einhergehenden Risiko, nach ihrer Laufzeit und Flexibilität. Bevor du dich für eine Variante entscheidest, solltest du die Vor- und Nachteile mit deiner OVB FinanzberaterinVermögenswirksame Leistungen oder deinem OVB Finanzberater abwägen. In der Übersicht sehen sie so aus:
| Fondssparplan | Bausparvertrag | Banksparplan | Versicherung | Aktienfonds | |
| Vorteil | Höheres Renditepotenzial | Hohe Sicherheit | Geringes Risiko | Sinnvolle Kombination aus Sparen und Absichern | Sehr hohes Renditepotenzial |
| Nachteil | Schwankende Renditechancen | Geringe Rendite | Überschaubare Zinsen | Langfristige Bindung | Sehr hohes Verlustrisiko |
| Geeignetes Anlageziel | Langfristiger Vermögensaufbau | Immobilienfinanzierung | Kleinere Anschaffungen | Altersvorsorge | Langfristiger Vermögensaufbau |
| Staatliche Förderung? (Abhängig vom Einkommen) | ja | ja | nein | nein | nein |
Wie erhältst du vermögenswirksame Leistungen?
Falls du gerade das erste Mal von vermögenswirksamen Leistungen hörst und dein Arbeitsvertrag schon lange unterschrieben ist, kannst du dein Extrageld trotzdem erhalten. Gehe zur Personalabteilung oder zum Chef und frage, ob vermögenswirksame Leistungen möglich sind. Die entsprechende Vereinbarung kann auch nachträglich getroffen werden. Willst du von Anfang an alles richtig machen, gehst du so vor:
- Prüfe deinen Anspruch: Checke im Arbeitsvertrag, über die Personalabteilung oder den Betriebsrat, ob VL möglich sind. Prüfe auch, ob du für die Arbeitnehmersparzulage infrage kommst.
- Informiere dich über die VL-Anlage: Zwar sind viele Anlageformen VL-fähig, aber eben nicht alle. Besitzt du bereits einen Sparvertrag, finde heraus, ob er sich für VL eignet. Ist dies nicht der Fall, schließe ein entsprechendes Produkt ab. Das machst du am besten gemeinsam mit deiner OVB Finanzberatung.
- Stelle den Antrag bei deinem Arbeitgeber: VL werden nicht automatisch gestartet, du musst eine Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber schließen. Dafür sind die Vertragsunterlagen des Sparprodukts notwendig.
Sollte es an einer Stelle haken, kannst du dich immer an die OVB Finanzberatung wenden. Auch dein Arbeitgeber ist für Auskünfte da.
Wichtig zu wissen: Vermögenswirksame Leistungen sind nicht steuerfrei. Sie werden zu deinem Gehalt dazu addiert. Das kann unter Umständen dafür sorgen, dass du Einkommensgrenzen überschreitest und mehr Steuern zahlen musst. Stelle also mit deiner Finanzberaterin oder deinem Finanzberater vor Abschluss des VL-Vertrags unbedingt eine Kosten-Nutzen-Rechnung an.
Checkliste: So nutzt du vermögenswirksame Leistungen optimal aus
- Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage kennen und ausschöpfen
- Anlage-Check machen – was passt zu deinen Anlagezielen und deiner Risikotoleranz?
- Sparplan aufstellen – wie kannst du die VL mit eigenen Beiträgen optimal ergänzen?
- Anlage regelmäßig prüfen – passt das Produkt noch zu dir?
- Vermögensaufbau betrachten – welche Produkte und Versicherungen benötigst du noch?
- Updates berücksichtigen – gibt es Neuerungen? Kannst du noch mehr für dich herausholen?
Bei allem, was du im Leben vorhast, ist die OVB Finanzberatung für dich da. Als internationales Unternehmen mit Expertinnen und Experten aus allen Finanz- und Versicherungsbereichen sind wir auch bei vermögenswirksamen Leistungen der richtige Ansprechpartner. Von der Auswahl der Anlageform bis zur Antragstellung helfen wir dir jederzeit.
Häufig gestellte Fragen zu vermögenswirksamen Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen sind eine Sparzulage durch Arbeitgeber. Sie soll Angestellte beim Vermögensaufbau unterstützen.
Nein, der monatliche Höchstbetrag vom Arbeitgeber ist durch den Gesetzgeber auf 40 € gedeckelt. Allerdings kannst du den monatlichen Sparbetrag jederzeit selbst aufstocken.
Die Laufzeit bei vermögenswirksamen Leistungen kann flexibel gestaltet werden, jedoch ist für die Auszahlung bzw. Verwendung der staatlichen Förderung oftmals eine Mindestlaufzeit erforderlich. In der Regel läuft ein Vertrag zwischen sechs und sieben Jahren. Danach kannst du einen weiteren Vertrag abschließen oder dir das angesparte Geld aus der VL-Anlage auszahlen lassen.
Grundsätzlich kannst du als Arbeitnehmer auch zwei VL-Verträge besitzen. Die Sparrate kann dann aufgeteilt, jeweils aufgestockt oder aus eigener Tasche bespart werden. Der Vorteil ist, dass für beide Verträge die Arbeitnehmersparzulage beantragt werden kann, sofern die Einkommensgrenzen passen. Frage dazu am besten deinen Finanzberater.
Wechselst du den Arbeitgeber, kann dein VL-Vertrag in der Regel weitergeführt werden. Voraussetzung ist, dass der neue Arbeitgeber ebenfalls VL anbietet. Tut er das nicht, kann der Anlagevertrag jedoch selbst weitergeführt oder beitragsfrei gestellt werden. Dies bedeutet konkret: Überweisungen können beim Arbeitgeber auch beantragt werden, ohne dass dieser etwas dazutut. Dies ist bei der Arbeitnehmersparzulage prämienrelevant.
Vermögenswirksame Leistungen kannst du vorzeitig kündigen, falls die Geldanlage aufgelöst wird. Je nach Anlageform kann dies deine Rendite jedoch deutlich verringern und unter Umständen "prämienschädlich" sein, so dass die Arbeitnehmersparzulage zurückgezahlt werden muss, bzw. nicht gewährt wird.
Als europaweit tätige Experten für alle Fragen rund um die Lebens- und Familienvorsorge ist die OVB Finanzberatung immer in deiner Nähe. Jede Kundin und jeder Kunde profitiert von unserem Engagement und unserer Transparenz.