Corporate Governance – Unsere Verpflichtung zu einer wertorientierten Unternehmensführung
Vorstand und Aufsichtsrat der OVB Holding AG sehen sich nachdrücklich einer wertorientierten Unternehmensführung verpflichtet. Wir begrüßen und bekennen uns zu den durch den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) für die Leitung und Überwachung börsennotierter Unternehmen geschaffenen Standards. Diese erhöhen die Transparenz und Effizienz der Unternehmensführung und bilden Vertrauen auf Seiten internationaler und nationaler Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter sowie der Öffentlichkeit.
Vorstand und Aufsichtsrat tragen dafür Sorge, dass die OVB Holding AG die eigenen Corporate Governance-Strukturen konzernweit regelmäßig überprüft und kontinuierlich weiterentwickelt.
Allgemeine Informationen zum Corporate Governance Kodex finden Sie auf der Webseite der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (www.corporate-governance-code.de).
Corporate Covernance
Prüfungsausschuss
Schwerpunkte der Ausschussarbeit sind neben der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, die Überprüfung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems, des internen Revisionssystem, der Abschlussprüfung sowie des Compliance Management Systems. Der Prüfungsausschuss erörtert ebenfalls Zwischenfinanzberichte im Vorfeld der Veröffentlichung mit dem Vorstand.
Mitglieder
Dr. Thomas A. Lange (Vorsitzender)
Michael Johnigk
Markus Jost
Julia Wiens
Nominierungs- und Vergütungsausschuss
Der zweiköpfige Nominierungs- und Vergütungsausschuss schlägt dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vor und befasst sich mit der Besetzung des Vorstands und Fragen der Vergütung der Vorstandsmitglieder.
Mitglieder
Markus Jost (Vorsitzender)
Michael Johnigk
Geschäftsordnungen
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Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der OVB Holding AG
Fassung vom 21. September 2021 103 KB
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Geschäftsordnung des Prüfungsausschusses (Audit Committee) der OVB Holding AG
Fassung vom 21. September 2021 91 KB
Informationen zur Corporate Governance
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Erklärung zur Unternehmensführung 2021 vom 18. März 2022
123 KB
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Erklärung zur Unternehmensführung 2020 vom 17. März 2021
123 KB
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Corporate Governance Bericht und Erklärung zur Unternehmensführung vom 26. Februar 2020
86 KB
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Corporate Governance Informationen 2018
Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Informationen 114 KB
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Corporate Governance Informationen 2017
Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Informationen 124 KB
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Corporate Governance Informationen 2016
Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Informationen 112 KB
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Corporate Governance Informationen 2015
Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Informationen 172 KB
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Corporate Governance Informationen 2014
Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Informationen 161 KB
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Corporate Gouvernance Bericht 2013
Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht 159 KB
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Corporate Governance Bericht 2012
Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht 322 KB
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Corporate Governance Bericht 2011
Erklärung zur Unternehmensführung und Corporate Governance Bericht 160 KB
Entsprechenserklärungen
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OVB Entsprechenserklärung 2022
74 KB
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OVB Entsprechenserklärung 2021
62 KB
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OVB Entsprechenserklärung 2020
71 KB
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OVB Entsprechenserklärung 2019 - Dezember
73 KB
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OVB Entsprechenserklärung 2019 - März
68 KB
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OVB Entsprechenserklärung 2018
62 KB
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OVB Entsprechenserklärung 2017
57 KB
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OVB Entsprechenserklärung 2016
75 KB
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OVB Entsprechenserklärung 2015
101 KB
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OVB Entsprechenserklärung 2014
83 KB
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OVB Entsprechenserklärung 2013 - Juli
232 KB
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OVB Entsprechenserklärung 2013 - März
151 KB
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OVB Entsprechenserklärung 2012
60 KB
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OVB Entsprechenserklärung 2011
100 KB
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OVB Entsprechenserklärung 2010
131 KB
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OVB Entsprechenserklärung 2009
77 KB
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OVB Entsprechenserklärung 2008
110 KB
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OVB Entsprechenserklärung 2007
98 KB
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OVB Entsprechenserklärung 2006
28 KB
Vergütung der Vorstandsmitglieder
Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der OVB Holding AG gilt seit dem 1. Januar 2022 und wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 15. Juni 2022 mit einer Mehrheit von 99,99 % gebilligt.
Satzung
Eigengeschäfte von Führungskräften (Managers' transactions)*
Die Marktmissbrauchsverordnung (Art. 19 Abs. 1 MAR) verlangt von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern sowie weiteren Führungspersonen, die befugt sind, wesentliche unternehmerische Entscheidungen des Emittenten zu treffen und regelmäßig Zugang zu Insiderinformationen haben, dass sie Geschäfte mit Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten innerhalb von drei Werktagen an den Emittenten und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) melden. Diese Verpflichtung obliegt auch Personen, die mit einer solchen Person in engerer Beziehung stehen. Das Unternehmen ist dazu verpflichtet, die Mitteilungen über meldepflichtige Geschäfte unverzüglich zu veröffentlichen.
Die Mitteilungspflicht besteht nicht, solange die Gesamtsumme der Geschäfte einer Person mit Führungsaufgaben und der mit dieser Person in einer engen Beziehung stehenden Person insgesamt einen Betrag von 20.000 Euro bis zum Ende des Kalenderjahres nicht erreicht.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin: www.bafin.de
Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen nach Art. 19 Abs. 1 MAR
Datum der Transaktion | Name/Grund der Mitteilungspflicht /Position | Art der Transaktion/ Bezeichung des Finanzinstruments und ISIN/Ort (Börsenplatz) | Anzahl/Kurs Preis/ Geschäftsvolumen |
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